Beantragung eines Personalausweises

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Er muss persönlich beantragt werden.

Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeerklärung. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen oder die Vollmacht für die Beantragung von Dokumenten für Personen unter 18 Jahren vorlegen. Bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) erforderlich. 

 Liegt kein gültiges Dokument vor, kann der Antrag für den Personalausweis durch
den Minderjährigen allein bereits ca. 3 Wochen vor Vollendung des 16. Lebensjahres
beantragt werden. Die Aushändigung erfolgt nach dem Geburtstag.

Voraussetzungen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Art.116 Grundgesetz
  • Hauptwohnsitz in Merseburg

Beantragung:

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Online-Terminvergabe

Vorzulegende Unterlagen:

  •  Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde des Ehegatten,
    Scheidungsurteil)
  •  ein aktuelles biometrisches Passbild vom Fotografen in Form eines Data-Matrix-Codes oder
    vor Ort am Ausweisterminal
  •  sofern vorhanden, das alte Dokument
  • bei Dokumenten für Kinder: Nachweis des Sorgerechts

Antragsberechtigte bei Minderjährigen:

  • beide Sorgeberechtigte sind Antragsteller, sowie der Minderjährige
  • Soweit die Antragstellung nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird: 
    die Zustimmungserklärung und eine Kopie eines gültigen Dokumentes des
    abwesenden Sorgeberechtigten

Neu: Gemäß der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der
Passverwaltungsvorschrift und der Personalausweisverwaltungsvorschrift (in Kraft getreten am
25.02.2026) ist zu beachten:

Bei geteiltem Sorgerecht ist das Einverständnis beider Elternteile erforderlich, auch bei Abholung!
Keine Herausgabe der Dokumente ohne Einverständnis der Elternteile.

Gültigkeit:

  • für Personen unter 24 Jahre: 6 Jahre
  • für Personen über 24 Jahre: 10 Jahre

Dauer:

In der Regel beträgt die Herstellungsdauer des Personalausweises ca. 3 bis 4 Wochen.

Abholung:

Eine Abholung ist ohne Termin zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes am Infopoint möglich. Bitte bringen Sie hierfür, wenn vorhanden das alte Dokument mit.

Gebühren: 

27,60 € für Personen unter 24 Jahren (ab 09.02.2026)
46,00 € für Personen über 24 Jahren (ab 09.02.2026)
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
  6,00 € für das Anfertigen eines digitalen Passbildes am Fotoautomat