An-, Um-, und Abmeldung eines Wohnsitzes
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz BMG).
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Die Anmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde des Nebenwohnsitzes. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann sowohl bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes als auch bei der Meldebehörde des Nebenwohnsitzes erfolgen.
Vorzulegende Unterlagen zur An- und Ummeldung:
- Ausweisdokumente (z.B. Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel, ID-Card, Pass, Passersatzpapier)
- Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Anschrift aus Deutschland
- bei Eigenheim: Grundbucheintrag, Hausnummernvergabe und/oder Kaufvertrag zum Adressnachweis
- wenn Kinder mitzuziehen: Vollmacht/ Zustimmung des/der Sorgeberechtigten (mit Nachweis über das Sorgerecht)
- bei erstmaliger Anmeldung in Merseburg: Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Scheidungs-, Sterbeurkunde des Ehegatten)
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der an- und umzumeldenden Person
Vorzulegende Unterlagen zur Abmeldung:
- Auszugsbescheinigung des Vermieters
- Angabe, wer abgemeldet wird mit welcher Anschrift, dem Tag der Abmeldung, die vollständige Wegzugsadresse mit Unterschrift
Beantragung:
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung. Online-Terminvergabe
Hinweise:
Ist Ihnen eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt Merseburg nicht möglich, können Sie sich durch eine andere Person vertreten lassen.
Sie haben zudem die Möglichkeit sich online an- und umzumelden. Online-Anmeldung
