Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“
Bekanntmachung der Stadt Merseburg über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 23.07.2020 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ be-schlossen (Beschluss-Nr. 76/SS SR/20). Der Geltungsbereich umfasst ein Teilgebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 5 – 1. Teil des Gewerbegebietes Merseburg-Nord im Baufeld B. Das Plangebiet befindet sich im Norden der Stadt Merseburg. Es grenzt im Norden an den Jagdrain, im Osten an eine Ackerfläche und im Süden und Westen an Grünflächen. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung von Gewerbeflächen sowie die Absicherung des baulichen Bestandes.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 06.04.2021 bis einschließlich 07.05.2021 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden
montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Um einerseits ein erhöhtes Personenaufkommen und andererseits Wartezeiten zu vermeiden, ist die Einsichtnahme nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461 445 422 und per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen. Auf die geltenden Hygienevorschriften wird hingewiesen. Alternativ können die Auslegungsunterlagen auf Antrag per Mail zugesandt werden. Der An-trag ist an stadtentwicklung@merseburg.de zu richten.
Daneben sind der Vorentwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 64 „Gewerbegebiet Merseburg-Nord (Baufeld B 2)“ und die dazugehörige Begründung auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter http://www.merseburg.de/bürgerservice/stadtverwaltung/öffentliche bekanntmachungen.html
abrufbar.
Merseburg, den 19.03.2021
gez. Bühligen
Oberbürgermeister