Bekanntmachung der Stadt Merseburg über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. B 8 „Solarpark Beuna“, OT Beuna
Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 09.07.2020 die Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplan Nr. B 8 „Solarpark Beuna“, sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung beschlossen (Beschluss-Nr. 62/08 SR/20).
Das Plangebiet befindet sich südlich der Bundesautobahn BAB 38, westlich der Großkaynaer Straße (L 181), grenzt im Norden an die Grundstücke der MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgungsgesellschaft GmbH sowie der EGS Entsorgungsgesellschaft Saalekreis mbH und im Westen an die Gemarkung Frankleben der Stadt Braunsbedra an. Von der Planung sind die Flurstücke 12/1 und 13/1 der Flur 2 Gemarkung Beuna betroffen. Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung für Photovoltaikanlagen gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.
Für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ist die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. B 8 Sondergebiet „Solarpark Beuna“ geplant. Bei der zu beplanenden Fläche handelt es sich um einen ehemaligen Kohletagebau. Das Vorhaben erstreckt sich auch auf das Gebiet der Stadt Braunsbedra, Gemarkung Frankleben. Daher wird die Stadt Braunsbedra parallel einen Bebauungsplan aufstellen. Die zu beplanenden Flächen befinden sich im Privateigentum.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. B 8 „Solarpark Beuna“, OT Beuna und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden
montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Um einerseits ein erhöhtes Personenaufkommen und andererseits Wartezeiten zu vermeiden, ist die Einsichtnahme nur über eine vorherige Terminreservierung möglich! Diese wird per Telefon unter 03461 445 422 und per E-Mail unter stadtentwicklung@merseburg.de entgegengenommen. Auf die geltenden Hygienevorschriften wird hingewiesen.
Alternativ können die Auslegungsunterlagen auf Antrag per Mail zugesandt werden. Der Antrag ist an stadtentwicklung@merseburg.de zu richten.
Merseburg, den 05.10.2020
gez. Bühligen
Oberbürgermeister