Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf

Der Stadtrat Merseburg hat in öffentlicher Sitzung am 05.03.2026 den Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) gefasst und die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich im südlichen Gemeindegebiet der Stadt Merseburg, südlich der Ortschaften Beuna und Kötzschen, westlich der Bundesstraße B91 und östlich der Bundesautobahn A38. Folgender Übersichtsplan enthält die Lageeinordnung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan Nr. 65.

 

Die Stadt Merseburg hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Industrieparks herzustellen. Das Gebiet soll künftig überwiegend Betrieben der chemischen Industrie und angrenzenden Branchen als Ansiedlungsoption zur Verfügung stehen. Insbesondere zielt das Angebot auf forschungs- und technologieorientierte Unternehmen mit neuen Wertschöpfungsketten ab, um eine langfristige und nachhaltige Entwicklung des Industriestandorts Merseburg-Leuna sowie die Zukunftsfähigkeit der strukturprägenden Chemieindustrie im Süden Sachsen-Anhalts zu sichern.

Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) der Öffentlichkeit im Internet zugänglich gemacht und öffentlich ausgelegt. Hiermit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihr die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) in der Fassung Januar 2026, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung nebst Anlagen und Umweltbericht wird in der Zeit

vom 09. März 2026 bis einschließlich 10. April 2026

auf der Internetseite der Stadt Merseburg unter https://www.merseburg.de/de/allgemeine.html sowie auf dem Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/kurz/1002991 veröffentlicht.

Ergänzend zur Veröffentlichung im Internet/Beteiligungsplattform liegen die o.g. Unterlagen im gleichen Zeitraum im Obergeschoss des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden

  • Montag             08:00-12:00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
  • Dienstag          08:00-12:00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
  • Mittwoch          08:00-12:00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
  • Donnerstag     08:00-12:00 Uhr und 13.30-15.30 Uhr
  • Freitag              08:00-12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für eine Einsichtnahme im Stadtentwicklungsamt wird um eine vorherige Terminvereinbarung per E-Mail an stadtentwicklung@merseburg.de oder telefonisch unter 03461 445401 gebeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Industriegebiet Merseburg – Süd-West“ (Leuna III) in Text- bzw. Schriftform (E-Mail-Adresse: stadtentwicklung@merseburg.de bzw. Postadresse: Stadtverwaltung Merseburg, Stadtentwicklungsamt, Lauchstädter Straße 10, 06217 Merseburg) sowie während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Merseburg deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweise zum Datenschutz:

Die Datenverarbeitung (Name, Adressdaten und E-Mail-Adressen, etc.) erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls veröffentlicht und ausgelegt ist.

 

Merseburg, 06.03.2026

Müller-Bahr

Oberbürgermeister