Auslegung Bebauungsplan Versorgungszentrum Roßmarkt
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 66 „Versorgungszentrum Roßmarkt“ gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Merseburg hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Versorgungszentrum Roßmarkt“ und die dazugehörige Begründung gebilligt und gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt (Beschluss-Nr. 217/26 SR/23).
Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum, nördlich der B 181 und hat eine Größe von ca. 13.200 m². Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Straße Roßmarkt, im Osten durch die Straße Brühl, im Süden durch die B 181 und im Westen durch die Breite Straße begrenzt.
Die Grenzen des Plangebietes sind in dem beiliegenden Lageplan dargestellt.
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen, für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung des Gebietes und zur Regelung der inneren und äußeren Erschließung geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB.
Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind indes auch hier anzuwenden. Darüber hinaus sind die Umweltbelange auch in diesem Verfahren zu berücksichtigen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 66 „Versorgungszentrum Roßmarkt“ und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit
vom 27. April 2023 bis einschließlich 31. Mai 2023
im Obergeschoss des Stadtentwicklungsamtes der Stadtverwaltung Merseburg, Lauchstädter Straße 10 in 06217 Merseburg während der Dienststunden
montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sind im Internet auf der Website der Stadt Merseburg unter http://www.merseburg.de/de/allgemeine.html sowie auf dem Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter http://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdi in kommunen.html abrufbar.
Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt oder durch E-Mail an stadtentwicklung@merseburg.de abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches ebenfalls ausliegt.
Merseburg, 20.04.2023
gez. Müller-Bahr
Oberbürgermeister